Antrag mit ausländischen Bildungsnachweisen

Zu einer Promotion an einem Promotionszentrum berechtigt eine akademische Ausbildung gemäß den Vorgaben der Promotionsordnung. Ob diese Berechtigung gegeben ist, wird vorab durch uni-assist gegen ein Bewerbungsentgelt geprüft. Die Kriterien dafür sind einheitlich in Deutschland festgelegt und stützen sich für ein Studium auf die Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn sowie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. In ihrer Datenbank anabin veröffentlicht die ZaB Informationen zur Bewertung von internationalen Bildungsnachweisen (aktuell nur auf Deutsch verfügbar).

Bewerbung bei uni-assist

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

1. Information zur Promotion am Promotionszentrum und Erstellen des Annahmegesuches mittels der gegebenen Vorlagen und Hinweise.

2. Zusammenstellung der Kopien der erforderlichen Dokumente:

  • Annahmegesuch
  • Passkopie
  • 1. Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) mit Leistungsnachweisen (Fächer- und Notenübersichten, Credits oder ECTS-Punkten)
  • 2. Hochschulabschluss (Master) mit Leistungsnachweisen (Fächer- und Notenübersichten, Credits oder ECTS-Punkten)
  • Sprachnachweise: Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Stufe 3 oder alternativ für die englische Sprache eine Sprachprüfung vergleichbar mit TOEFL mit mindestens 80 Punkten IBT.

3. Beglaubigung und Übersetzung der entsprechenden Dokumente. Originalzeugnisse, die nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, sind von einem vereidigten Übersetzer zu übersetzen.

4. Bewerbung im Online-Portal My assist.

5. Für die Prüfung der Bewerbungsunterlagen fallen Bearbeitungskosten an.

6. Nach Bezahlung der Bebarbeitungskosten und erfolgreicher Übermittlung des Antrags im Online-Portal My assist sind die Dokumente per Post an uni-assist zu senden.

7. Einreichung des Annahmegesuchs mit den gleichen Dokumenten digital und per Post bei der Geschäftsstelle des Promotionszentrums.