Immatrikulation an der h_da

Promotionsinteressierte können sich für maximal zwei Semester an der h_da immatrikulieren, wenn eine Promotion mit einer Erstbetreuung an der h_da angestrebt wird. Erfolgt im Anschluss keine Annahme zur Promotion, erfolgt die Exmatrikulation.

Promovierende sind mit der Annahme zur Promotion zur Immatrikulation an der Hochschule verpflichtet.

Für alle gilt die Immatrikulationssatzug der Hochschule Darmstadt.

Ersteinschreibung

Erstimmatrikulation für Promovierende, die an einem Promotionszentrum angenommen sind. Die Immatrikulation erfolgt an der Hochschule ihrer Erstbetreuerin/ihres Erstbetreuers. Für die Immatrikulation ist der aktuell gültige Semesterbeitrag zu den zentralen Semesterterminen zahlbar und jedes Semester die rechtzeitige Rückmeldung erforderlich.

Antrag auf Immatrikulation für h_da Absolventen

Antrag auf Immatrikulation für Absolventen anderer Hochschulen

Zweiteinschreibung

Zweiteinschreibung für kooperativ Promovierende sowie Promovierende an einem hochschulübergreifenden Promotionszentrum mit einer Zweitbetreuung an der Hochschule Darmstadt. Für die Immatrikulation als Zweiteinschreiber ist der Nachweis der Erstimmatrikulation vorzulegen und der Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags zu zahlen.

Antrag auf Immatrikulation für h_da Absolventen

Antrag auf Immatrikulation für Absolventen anderer Hochschulen

Hochschulportal

Immatrikulierte Promovierende haben Zugang zum my.h-da – Mein Hochschulportal unter my.h-da.de. Als Einführung zur Nutzung finden sich Überblicke unter stud.h-da.de.

Immatrikulierte Promovierende erhalten eine h_da-CampusCard. Diese ist jedes Semester zu revalidieren.

Rückerstattung des Semestertickets

Die Rückerstattung des Deutschland-Semestertickets kann nach Zahlung des Semesterbeitrags direkt beim AStA der Hochschule Darmstadt innerhalb des Antragszeitraums im Portal ein Antrag auf Rückerstattung des Deutschland-Semestertickets beantragt werden. Die Rückerstattung ist nur möglich, falls einer der im Antrag aufgefürhten Gründe zutrifft.

Promovierende, die ihren Wohn- und Forschungsaufenthalt im Ausland haben, müssen dem Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Statusbescheinigung der Graduiertenschule beifügen.