Promotionsrecht an HAW
Die Hochschule Darmstadt verfügt über ein eigenständiges Promotionsrecht in verschiedenen forschungsstarken Fachrichtungen. Für die Ausübung des eigenständigen Promotionsrechts sind fachrichtungsbezogene Promotionszentren eingerichtet. So können Absolventinnen und Absolventen ohne die Kooperation mit einer Universität den Doktorgrad erlangen.
Mit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ermöglicht die hessische Landesregierung als erstes Bundesland Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) unter bestimmten Bedingungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu erhalten. Zu den Vorteilen eines eigenen Promotionsrechts zählen die selbstständige Qualitätssicherung der Forschung sowie die fachliche Schwerpunktsetzung, sodass HAWs ihre Expertise in der angewandten Forschung noch besser nutzen können.
Den Kern der Promotionszentren bilden mindestens zwölf forschungsstarke Professorinnen und Professoren. Die Qualität in den Promotionsverfahren wird durch hohe Standards gesichert, wie etwa durch die Trennung von Betreuung und Begutachtung in den Verfahren.